Logo “ohne Gentechnik” ist Mogelpackung Das neue Label des Bundesverbraucherministeriums erlaubt weiterhin Verunreinigungen der Lebensmittel bis zur Nachweisgrenze von 0,1%, sofern diese technisch unvermeidbar oder zufällig sind. Die Lebensmittel selbst dürfen keine gentechnisch veränderte Pflanze sein oder daraus hergestellt sein. Das gilt auch für die weiteren Zutaten sowie Zusatzstoffe. Für tierische Lebensmittel gelten allerdings besondere …
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